Die Schweiz gilt weltweit als einer der stabilsten und attraktivsten Immobilienmärkte. Doch wer als Ausländer ohne die begehrte Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) ein Haus oder eine Wohnung im Zürcher Kreis 8 oder am Genfersee erwerben möchte, stösst schnell auf eine massive gesetzliche Hürde: das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, besser bekannt als Lex Koller. Dieses Gesetz soll die „Überfremdung des einheimischen Bodens“ verhindern und reguliert streng, wer unter welchen Bedingungen Wohneigentum erwerben darf. Im Jahr 2026 ist die Lex Koller brisanter denn je, da der politische Druck auf den Wohnungsmarkt wächst und gleichzeitig die internationale Mobilität von Fachkräften zunimmt. Für viele Expats stellt sich die Frage: Bin ich eine „Person im Ausland“ im Sinne des Gesetzes, selbst wenn ich hier lebe und arbeite? Effizienz bei der Immobiliensuche bedeutet für Ausländer, die rechtlichen Fallstricke zu kennen, bevor man Zeit in Besichtigungen investiert. Dieser Guide schlüsselt auf, welche Türen die Lex Koller offen lässt, wo die Bewilligungspflicht zuschlägt und warum Ihr Aufenthaltsstatus (B-Bewilligung vs. Drittstaaten) den entscheidenden Unterschied macht.
Egal, welche Fragen du rund um Immobilien hast – Loft ist da, um sie dir übersichtlich, verständlich und zuverlässig zu beantworten.
Stelle Fragen zu einer ImmobilieAusländer ohne C-Bewilligung dürfen in der Schweiz unter zwei Hauptbedingungen Immobilien kaufen: EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz (B-Ausweis) sind Inländern gleichgestellt und dürfen ohne Einschränkung eine Hauptwohnung oder weitere Immobilien erwerben. Nicht-EU/EFTA-Bürger (Drittstaaten) mit B-Ausweis dürfen ausschliesslich eine Hauptwohnung am Ort ihres tatsächlichen Wohnsitzes erwerben, sofern sie diese selbst bewohnen und nicht vermieten. Ferienwohnungen unterliegen in beiden Fällen kantonalen Kontingenten und einer strikten Bewilligungspflicht.
Die Lex Koller unterscheidet nicht primär nach der Nationalität, sondern nach dem rechtlichen Status und dem Lebensmittelpunkt. Im Jahr 2026 ist die Unterscheidung zwischen EU/EFTA und Drittstaaten das Fundament jeder Kaufstrategie.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Landes sind und über eine Aufenthaltsbewilligung B verfügen, geniessen Sie fast die gleichen Rechte wie Schweizer Bürger.
Hier ist die Lex Koller deutlich restriktiver. Ein Kauf ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
Ein wichtiger Aspekt, der bei der Lex Koller oft übersehen wird, ist die Befreiung von Betriebsstättengrundstücken. Dies ist für Unternehmer und Investoren im Jahr 2026 ein zentraler Hebel.
Immobilien, die für eine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden (Büros, Fabrikhallen, Hotels, Arztpraxen), unterliegen nicht der Lex Koller.
Der Kauf einer Ferienwohnung in den Alpen (z. B. Wallis, Graubünden oder Berner Oberland) ist für Ausländer ohne C-Bewilligung die grösste Herausforderung. Hier regiert das System der kantonalen Kontingente.
Die Schweiz stellt jährlich nur rund 1.500 Bewilligungen für den Verkauf von Ferienwohnungen an Ausländer zur Verfügung.
Aufgrund der rechtlichen Komplexität ist eine Mieter-Due-Diligence (oder Käufer-Prüfung) für Ausländer unerlässlich. Ein Fehler im Kaufvertrag kann zur Nichtigkeit des Geschäfts führen.
Unter welchen Bedingungen erlaubt die Lex Koller den Kauf? Kurz gesagt: Wenn Sie hier leben (B-Ausweis) und eine Hauptwohnung kaufen oder wenn Sie in Gewerbe investieren. Für Ferienobjekte brauchen Sie Geduld und ein Kontingent.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Lex Koller ist kein generelles Verbot, sondern ein präzises Steuerungsinstrument. Wer als Ausländer im Jahr 2026 Wohneigentum in der Schweiz erwerben möchte, muss seinen rechtlichen Status exakt kennen und die kantonalen Besonderheiten berücksichtigen. Nutzen Sie die Datenkraft von heyloft.ch, um Objekte zu finden, die rechtlich für Ihren Status zugänglich sind. Ihr perfektes Match – rechtssicher und wertstabil – ist mit der richtigen Strategie zum Greifen nah.
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