Es ist das klassische „Win-Win“-Szenario: Die Eltern unterstützen den Nachwuchs beim Kauf einer Eigentumswohnung im Zürcher Kreis 9 mit einem grosszügigen Erbvorbezug, während sie selbst noch fit und im eigenen Heim wohnhaft sind. Doch die biologische Uhr tickt, und im Jahr 2026 sind die Kosten für stationäre Pflege in der Schweiz so hoch wie nie zuvor. Wenn die Rente und das verbliebene Vermögen der Eltern nicht mehr ausreichen, um die monatlichen Heimkosten von oft über 10.000 CHF zu decken, rückt der einstige Erbvorbezug plötzlich wieder ins Visier der Behörden. Viele Familien glauben, dass einmal verschenktes Geld „weg“ und damit sicher vor dem Zugriff des Staates ist. Doch das Schweizer Sozialversicherungssystem, insbesondere die Ergänzungsleistungen (EL), kennt hier kein Vergessen. Ein Erbvorbezug kann Jahre später wie ein Bumerang zurückkehren und die Kinder in die Pflicht nehmen – entweder direkt durch die Verwandtenunterstützungspflicht oder indirekt durch die Kürzung staatlicher Gelder. Dieser Guide erklärt das tückische Konzept des „Verzichtvermögens“, warum die Zeit Ihr bester Verbündeter ist und wie Sie verhindern, dass Ihr Eigenheim aufgrund der Pflegekosten der Eltern ins Wanken gerät.
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Stelle Fragen zu einer ImmobilieWenn Eltern pflegebedürftig werden und Ergänzungsleistungen (EL) beantragen, wird ein früherer Erbvorbezug als „fiktives Vermögen“ (Vermögensverzicht) angerechnet. Die EL-Behörde behandelt das Geld so, als wäre es noch vorhanden, abzüglich einer Amortisation von 10.000 CHF pro Jahr seit der Schenkung. Dies führt oft dazu, dass die EL gekürzt oder verweigert wird. In diesem Fall müssen die Kinder im Rahmen der Verwandtenunterstützungspflicht einspringen, sofern sie über ein sehr hohes Einkommen oder Vermögen verfügen.
In der Schweiz haben Personen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn ihre minimalen Lebenskosten (inkl. Heimkosten) nicht durch AHV und Renten gedeckt sind. Doch die EL ist keine bedingungslose Sozialhilfe – sie prüft das Vermögen extrem streng.
Wer sein Vermögen verschenkt oder als Erbvorbezug weitergibt, begeht aus Sicht der EL-Stelle einen „Vermögensverzicht“.
| Jahre seit Vorbezug | Ursprünglicher Betrag | Anrechenbares Verzichtvermögen |
| :-: | :-: | :-: |
| 2 Jahre | 200.000 CHF | 180.000 CHF |
| 10 Jahre | 200.000 CHF | 100.000 CHF |
| 20 Jahre | 200.000 CHF | 0 CHF |
Wenn die EL gekürzt wird und die Eltern die Differenz nicht zahlen können, prüfen die Sozialbehörden, ob die Kinder direkt zur Kasse gebeten werden können (Art. 328 ZGB).
Im Jahr 2026 gelten für die Verwandtenunterstützung sehr hohe Einkommensgrenzen. Man muss in „günstigen Verhältnissen“ leben, um pflichtig zu werden. Gemäss den SKOS-Richtlinien liegen die Grenzen (steuerbares Einkommen plus Vermögensverzehr) in etwa bei:
Liegen Sie darunter, kann der Staat Sie nicht zwingen, für die Heimkosten aufzukommen – auch wenn Sie zuvor einen Erbvorbezug erhalten haben. Die Lücke in der Pflegefinanzierung bleibt dann jedoch bestehen, was oft zu einer Belastung innerhalb der Familie führt.
Ein Erbvorbezug sollte niemals ohne Blick auf das „Worst-Case-Szenario“ Pflegebedürftigkeit erfolgen. heyloft.ch unterstützt Sie dabei, diese Risiken bei Ihrem Immobilienkauf einzupreisen.
Unser System hilft Ihnen, die langfristigen Konsequenzen zu verstehen:
Oft schenken Eltern ihr Haus den Kindern und behalten ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung.
Was passiert mit dem Erbvorbezug im Pflegefall? Er wird zum „virtuellen Stolperstein“ bei den Ergänzungsleistungen. Die Schweiz schützt zwar das Existenzminimum, verlangt aber, dass zuerst das eigene – auch das bereits verschenkte – Vermögen aufgebraucht wird.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Ein Erbvorbezug ist ein wunderbares Instrument für den Innenausbau oder Kauf, sollte aber so früh wie möglich getätigt werden. Je mehr „10.000-Franken-Schritte“ bis zum Pflegefall vergehen, desto sicherer ist Ihr Erbe. Nutzen Sie die Datenkraft von heyloft.ch, um Ihre Finanzierung nicht nur für heute, sondern für Generationen wetterfest zu machen. Ihr perfektes Match – familiär unterstützt und rechtlich abgesichert – ist mit der richtigen Strategie zum Greifen nah.
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