Viele Immobilieneigentümer in der Schweiz starten mit grosser Euphorie in den Privatverkauf. Das Ziel ist klar: Die Maklerprovision von oft 2 % bis 3 % des Verkaufspreises einsparen. Doch die Realität im Jahr 2026 ist ernüchternd. Der Markt ist komplexer geworden; Käufer sind kritischer, die Finanzierungshürden der Banken höher und der administrative Aufwand für ein rechtssicheres Verkaufsdossier immens. Wenn nach Wochen der Besichtigungen kein ernsthaftes Angebot vorliegt oder die Verhandlungen mit potenziellen Käufern ins Stocken geraten, stellt sich die Frage: Kann ich jetzt noch einen Profi an Bord holen? Die kurze Antwort lautet: Ja, absolut. Das Schweizer Recht ist hier sehr flexibel und schützt die Vertragsfreiheit der Eigentümer. Dennoch ist der Übergang von einer privaten Vermarktung zu einem professionellen Mandat ein kritischer Moment, der juristisches Fingerspitzengefühl erfordert. Es geht nicht nur darum, jemanden zu finden, der das Inserat übernimmt, sondern vor allem um die Frage, wie mit bereits vorhandenen Interessenten umgegangen wird. Dieser Guide erklärt, warum ein später Wechsel oft die Rettung für den Verkaufspreis ist, wie Sie sich vor Doppelzahlungen schützen und worauf Sie bei der Ausgestaltung des Maklervertrags im laufenden Prozess achten müssen.
Egal, welche Fragen du rund um Immobilien hast – Loft ist da, um sie dir übersichtlich, verständlich und zuverlässig zu beantworten.
Stelle Fragen zu einer ImmobilieIm Schweizer Miet- und Immobilienrecht (Art. 412 ff. OR) können Sie jederzeit einen Makler beauftragen, auch wenn Sie den Verkauf privat begonnen haben. Wichtig ist dabei die vertragliche Regelung der sogenannten „Vorkenntnis“. Erstellen Sie eine Liste aller Interessenten, die bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen haben, und schliessen Sie diese explizit von der Provisionspflicht des Maklers aus. So verhindern Sie, dass Sie für einen Käufer zahlen müssen, den Sie selbst akquiriert haben.
In der Schweiz unterliegt die Beauftragung eines Maklers den Bestimmungen des Obligationenrechts über den Mäklervertrag. Dieser ist im Kern ein Erfolgsvertrag.
Dies ist der wichtigste Punkt beim Wechsel vom Privatverkauf zum Makler. Ohne eine klare Trennung zwischen „alten“ und „neuen“ Interessenten riskieren Sie unnötige Rechtsstreitigkeiten.
Wenn Sie bereits Besichtigungen durchgeführt haben, befinden sich vermutlich einige Personen in der „Pipeline“.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Makler einzuschalten, müssen Sie wählen, wie viel Freiheit Sie behalten möchten.
Hier können Sie weiterhin selbst privat inserieren oder sogar weitere Makler beauftragen.
Dies ist im Jahr 2026 die gängige Praxis. Sie beauftragen einen einzigen Experten.
Oft scheitert der Privatverkauf nicht an der Immobilie, sondern am Prozess. Ein Makler bringt im Jahr 2026 Werkzeuge mit, die Privatpersonen fehlen.
In der Schweiz wird die Provision meist als Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet. Nehmen wir ein Einfamilienhaus für 1.500.000 CHF.
Die Provisionsformel in LaTeX:
Provision = Verkaufspreis x Prozentsatz + MwSt
1'500’000 x 0,025 = 37’500 CHF
Dazu kommt die Mehrwertsteuer (derzeit 8,1 %):
37'500 x 1,081 = 40'537 CHF
Obwohl dieser Betrag hoch erscheint, zeigt die Erfahrung 2026, dass Makler durch geschickte Verhandlungsführung oft 5 % bis 10 % mehr Erlös erzielen als ein unter Zeitdruck stehender Privatverkäufer.
Wenn Sie sich für den Wechsel entscheiden, folgen Sie diesem Ablauf, um Reibungsverluste zu minimieren:
Kommunikation: Informieren Sie bestehende Interessenten: „Ich habe die Vermarktung nun an die Firma XY übergeben, die Sie durch den weiteren Prozess führen wird.“
Ein seriöser Makler arbeitet in der Schweiz primär erfolgsbasiert. Achten Sie darauf, dass im Vertrag keine übermässigen fixen Kosten vereinbart werden, falls kein Verkauf zustande kommt.
Kann man jederzeit einen Makler einschalten? Ja. Es ist oft sogar der klügste Schritt, wenn der Privatverkauf nach drei Monaten keinen Abschluss gebracht hat. Die Immobilie wirkt am Markt sonst schnell „verbrannt“.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Nutzen Sie die Freiheit des Mandatsrechts. Schützen Sie Ihre bisherigen Bemühungen durch eine Vorkenntnisliste, aber geben Sie dem Experten danach den nötigen Freiraum (Exklusivität), um das beste Ergebnis zu erzielen. In einem Immobilienmarkt, der zunehmend von energetischen Fragen und komplexen Finanzierungen geprägt ist, ist ein erfahrener Makler kein Kostenfaktor, sondern eine Versicherung für Ihren Vermögenswert. Eine saubere Eigentümer-Due-Diligence umfasst auch das rechtzeitige Erkennen, wann externe Expertise den entscheidenden Unterschied macht.
Egal, welche Fragen du rund um Immobilien hast – Loft ist da, um sie dir übersichtlich, verständlich und zuverlässig zu beantworten.
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