Der Schritt in den Ruhestand ist ein Meilenstein, auf den viele Menschen jahrzehntelang hinarbeiten. Endlich bleibt mehr Zeit für Hobbys, Reisen und das Geniessen der eigenen vier Wände. Wer im Alter im Eigenheim wohnen bleiben möchte, wiegt sich oft in Sicherheit: Die Hypothek läuft seit Jahren problemlos, die Zinsen wurden immer pünktlich bezahlt und das Haus ist zu einem grossen Teil abbezahlt. Doch genau in dieser Phase des Lebens droht im Schweizer System ein oft unterschätztes finanzielles Erwachen: die Tragbarkeitsprüfung im Alter. Die Schweizer Banken sind gesetzlich und über regulatorische Richtlinien dazu verpflichtet, die Tragbarkeit einer Hypothek nicht nur beim Kauf, sondern über die gesamte Laufzeit hinweg – und damit insbesondere auch für die Zeit nach der Pensionierung – zu garantieren. Das Problem dabei ist ein mathematisches Ungleichgewicht: Während die Fixkosten für das Haus (kalkulatorische Zinsen und Nebenkosten) im Alter meist identisch bleiben, sinkt das Einkommen mit dem Tag der Pensionierung in den meisten Fällen drastisch. Wer hier nicht rechtzeitig vorsorgt, riskiert, dass die Bank die Verlängerung der Hypothek verweigert.
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Stelle Fragen zu einer ImmobilieBei der Pensionierung sinkt das Einkommen in der Schweiz im Durchschnitt um 30 bis 40 Prozent, da die AHV- und Pensionskassenrenten tiefer ausfallen als der gewohnte Bruttolohn. Da die Banken bei der Tragbarkeitsrechnung weiterhin mit dem kalkulatorischen Sicherheitszinssatz von 5 % rechnen, führt dieses tiefere Einkommen dazu, dass viele Pensionierte die 33-Prozent-Tragbarkeitsregel nicht mehr erfüllen. Die Bank fordert in einem solchen Fall vor oder spätestens bei der Pensionierung eine Teilrückzahlung (Amortisation) der Hypothek, um das Kreditvolumen an das neue Renteneinkommen anzupassen.
Viele Eigenheimbesitzer argumentieren gegenüber ihrer Bank, dass sie die realen Zinsen (die bei Festbypotheken oft bei 1.5 bis 2.5 Prozent liegen) auch mit der kleineren Rente spielend finanzieren können. Das Schweizer Kreditrecht lässt den Banken hier jedoch keinen Spielraum. Das Prinzip der "kalkulatorischen Tragbarkeit" gilt im Alter genauso wie für einen 30-jährigen Neukäufer.
Sobald der Kreditnehmer das 55. oder 60. Lebensjahr erreicht, fordern die Banken im Rahmen einer vorausschauenden Prüfung die aktuellen Rentenprognosen der AHV (Ausweis über die voraussichtliche Altersrente) und der Pensionskasse (Vorsorgeausweis) an. Die Bank stellt dann eine neue Tragbarkeitsrechnung auf: Sie nimmt die kalkulatorischen Kosten (5 % Zins auf die verbleibende Hypothek plus 1 % Nebenkosten für den Unterhalt) und stellt diese den zukünftigen Renteneinnahmen gegenüber. Übersteigen diese Kosten ein Drittel der Rentensumme, gilt die Hypothek auf dem Papier als nicht mehr tragbar – selbst wenn der Kunde noch nie im Leben eine Zahlung verpasst hat.
Wie sich das Sinken des Einkommens konkret auf die Berechnung auswirkt, zeigt folgendes Praxisbeispiel für ein Ehepaar kurz vor dem Ruhestand.
In diesem Szenario reisst das Ehepaar die kritische Hürde von 33 Prozent deutlich. Die Hypothek ist für die Bank formell nicht mehr tragbar.
Stellt die Bank im Rahmen der Prüfung fest, dass die Tragbarkeit im Alter verletzt wird, verfällt die Hypothek zwar nicht sofort, aber das Institut wird aktiv, um sein Risiko zu minimieren. Folgende Massnahmen kommen in der Praxis zur Anwendung:
Das "Pensionierungs-Dilemma" lässt sich durch frühzeitige Planung und strategisches Handeln zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr fast immer abwenden.
Die Tragbarkeit einer Hypothek ist im Schweizer System kein statisches Konstrukt, sondern ein dynamischer Prozess, der sich radikal verändert, wenn das regelmässige Erwerbseinkommen wegbricht.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Wer Wohneigentum im Alter unbeschwert geniessen möchte, sollte spätestens mit dem 55. Geburtstag eine detaillierte Ausgestaltung seiner zukünftigen Einnahmen und Ausgaben vornehmen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Bank bei langjährigen Kunden "ein Auge zudrückt". Nur wer die kalkulatorische Lücke zwischen Lohn und Rente frühzeitig erkennt, hat genügend Zeit, um durch gezielte Amortisationen oder Anpassungen in der Vorsorgestrategie sicherzustellen, dass die eigenen vier Wände auch im verdienten Ruhestand finanziell tragbar und sicher bleiben.
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